DR. IUR. WERNER JÖRGER
UMFASSENDE NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN
Die schweizerische Gesetzgebung sieht für bestimmte und besonders wichtige Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen die öffentliche (notarielle) Beurkundung als Formerfordernis vor.
Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der jeweiligen Vertragspartner. Die Entschädigung für die Notariatsdienstleistungen ist staatlich (kantonal) geregelt und erfolgt gemäss der Verordnung über die Notariatsgebühren des Kantons Graubünden.
Gerne biete ich Ihnen die ganze Palette der notariellen Dienstleistungen an.
Bei folgenden Geschäften ist eine öffentliche (notarielle) Beurkundung zwingend vorgeschrieben
Dr. iur. Werner Jörger | Rechtsanwalt Notar Mediator SAV | Kornplatz 12 | 7000 Chur
Tel.: 081 252 64 64 | Mobile: 079 680 68 42 | E-Mail: werner.joerger@rechtsanwalt-notar-joerger.ch