UMFASSENDE NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN

Die schweizerische Gesetzgebung sieht für bestimmte und besonders wichtige Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen die öffentliche (notarielle) Beurkundung als Formerfordernis vor.


Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der jeweiligen Vertragspartner. Die Entschädigung für die Notariatsdienstleistungen ist staatlich (kantonal) geregelt und erfolgt gemäss der Verordnung über die Notariatsgebühren des Kantons Graubünden.


Gerne biete ich Ihnen die ganze Palette der notariellen Dienstleistungen an.


Bei folgenden Geschäften ist eine öffentliche (notarielle) Beurkundung zwingend vorgeschrieben


  • Errichtung einer Stiftung
  • Ehevertrag (Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten)
  • Vorsorgeauftrag
  • Erbvertrag
  • notarielles Testament
  • Inventaraufnahme
  • Grundstückkaufvertrag (auch Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)
  • Errichtung von Grundpfandrechten (Schuldbriefen) und Dienstbarkeiten (Wegrechten)
  • Stockwerkeigentumsbegründung
  • Gründung einer AG oder GmbH (auch Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Fusionen, Umwandlungen)
  • Bürgschaftserrichtung
  • Beglaubigungen (Unterschriften, Fotokopien, Übersetzungen)
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